Wissenswertes

INNTEO Innovative Technische Orthopädie

Viele Fragen treten auf, wenn man plötzlich mit dem Thema rund um Amputation und Prothesen zu tun hat. Vor allem Menschen deren Amputation erst kürzlich erfolgt ist oder noch bevorsteht. Wir wollen Ihnen hier einige davon beantworten. Für alle weiteren noch offenen Fragen gilt:

INNTEO Leben Mit Prothese

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Fahrerlaubnis – KANN UND DARF ICH WIEDER AUTO ODER MOTORRAD FAHREN?

Die Lage ist hier leider nicht eindeutig geregelt. Wir empfehlen Ihnen daher, zu Ihrer eigenen Sicherheit, mit Ihrer Prothese einige Fahrstunden zu nehmen und sich anschließend ihre Fahrtüchtigkeit von einem Prüfer der DEKRA oder dem TÜV schriftlich bestätigen zu lassen. Dieses Dokument können Sie vorlegen, sollten Sie mal in einen Unfall verwickelt sein.
Einige Autohäuser und -werkstätten bieten für Autos und Motorräder die Möglichkeit eines Umbaus an. Zuständige Behörden informieren Sie über die in Ihrem Fall notwendigen Auflagen. Spezialisierte Werkstätten beraten Sie gern zu den Umbauten und einer möglichen Finanzierung durch Kostenträger.

Sprechen Sie uns darauf an!

WANN KANN ICH ANFANGEN, AUF DER PROTHESE ZU LAUFEN?

Im Normalfall kann mit der Prothesenversorgung begonnen werden, sobald die Wundheilung abgeschlossen, Schwellungen zurückgegangen, und die Fäden gezogen sind. Ihr behandelnder Arzt/ Ihre Ärztin gibt Ihnen ab dem Zeitpunkt wo keine Bedenken mehr bestehen die Information dass es losgehen kann. Je früher desto besser – aber ohne Gefährdung des noch sensiblen Muskel- und Narbengewebes. Gern stehen wir von Anfang an beratend an Ihrer Seite.

 

WIE LANGE DAUERT ES, BIS ICH MIT EINER PROTHESE LAUFEN KANN?

Bei Ihrer ersten Prothese welche angepasst wird spricht man von einer sogenannten Interimsprothese. Mit der Herstellung beginnt man, je nach Heilungsverlauf und vielen Faktoren wie Beispielsweise Ihren Stumpfverhältnissen, Ihrer Fitness oder weiterer Begleiterkrankungen eventuell noch im Krankenhaus, in einer anschließenden Rehabilitationsklinik oder wenn Sie es möchten bei uns im Haus. Ihre ersten Schritte können Sie vermutlich sehr schnell unternehmen. Insgesamt, also bis sich alles eingespielt hat, kann sich so ein erster Versorgungsprozess, aber auch mal einige Zeit hinziehen. Manchmal bis zu einem dreiviertel Jahr oder auch mal darüber hinaus.

 

WIE HÄUFIG STEHT MIR EINE NEUE PROTHESE ZU?

Je nach Nutzung und Art Ihrer Prothese verschleißt diese im Laufe der Zeit. Sind Reparaturen notwendig oder im Fall eines Defektes, wird sie im Auftrag und Rücksprache mit Ihrem Kostenträger repariert oder ersetzt. Die Hersteller der Passteile geben für Ihre Produkte eine sogenannte gewöhnliche Nutzungsdauer heraus. Während dieser Zeit gewährleisten Sie einen sicheren Betrieb der Passteile, vorausgesetzt sie werden Ihrer Bestimmung nach verwendet. Diese Nutzungszeiten variieren je nach Artikel. Spätestens nach Ablauf dieser wird eine Neuanschaffung nötig. Auch gesetzliche Vorgaben regeln je nach Einsatzgebiet die Lebensdauer von Passteilen. Hier ist auch zu Ihrer Sicherheit geregelt, dass Sie Ihre Prothese alle 6 Monate zur Wartung vorstellen müssen.

 

STEHT MIR EIN BEHINDERTENAUSWEIS ZU?

Ihre zuständige Behörde prüft Ihren jeweiligen Einzelfall und entscheidet je nach Amputationshöhe und Schweregrad der Behinderung ihren Anspruch und stellt Ihnen dann einen entsprechenden Behindertenausweis aus.

 

KANN ICH WIEDER SPORT TREIBEN?

Es gibt Sportarten, die man mit der normalen Alltagsprothese oder im Fall von Wassersportarten mit seiner Bade- Prothese ausüben kann. Für Lauf- Sportarten, gibt es spezielle Sportprothesen mit Lauffedern. Auch für Skisportarten gibt es mittlerweile tolle Lösungen. In Einzelfällen werden diese eventuell von den Kostenträgern wie Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften übernommen. Sprechen Sie uns an, welchen Sport sie betreiben und welche Ziele Sie verfolgen. Gemeinsam suchen wir nach einem Weg.

 

Mein Kostenträger hat meinen Antrag abgelehnt. Was kann ich tun?

Bei einer gesetzlichen Krankenkasse herrschen auf Grund des geltenden Patientenrechtegesetzes klare Regelungen. Dazu gehören auch Fristen welche eingehalten werden müssen. Hierzu gehört, dass ab dem Datum des Angebotseingangs bei der Krankenkasse diese innerhalb von sechs Wochen eine Entscheidung treffen muss. Diese Frist kann verlängert werden, wenn der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) eingeschaltet wird. Wurde Ihr Antrag für ein benötigtes Hilfsmittel abgelehnt haben Sie die Möglichkeit innerhalb von 30 Tagen schriftlich Widerspruch einzulegen. Im Normalfall finden Sie die Widerspruchsbelehrung direkt auf Ihrem Ablehnungsschreiben.
Sollte der Widerspruchsausschuss seine ursprünglich ausgesprochene Ablehnung aufrechterhalten, haben Sie die Möglichkeit den Klageweg zu gehen. Es handelt sich hier um das Sozialrecht.

Aktuelles: Diese Regelung wurde aktuell vom Bundessozialgericht (BSG) aufgehoben. Der Sozialverband VdK legt hier gerade Verfassungsbeschwerde ein.

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